Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich im §57a Kraftfahrgesetz vorgeschrieben,
sie soll die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs gewährleisten.
Die Überprüfung ist bei PKW, Kombi und Änhängern bis 2,8 t in folgenden Abständen durchführen zu lassen:
– 3 Jahre nach der Erstanmeldung
– 2 Jahre nach der ersten Begutachtung
– in der weiteren Folge jährlich
Die Begutachtung kann im Zeitraum von einem Monat vor bis 4 Monate nach der Fälligkeit erfolgen.
Überprüft werden:
– Fahrgestell und Karosserie
– Bremsen
– Motor
– Reifen und Räder
– Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
– Sicherheitseinrichtungen
– Ausrüstung
Die Anmeldung zur Begutachtung in unserem Betrieb sollte ein bis zwei Wochen im Voraus erfolgen.