§57a Begutachtung

Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich im §57a Kraftfahrgesetz vorgeschrieben,
sie soll die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit des Fahrzeugs gewährleisten.
 
Die Überprüfung ist bei PKW, Kombi und Änhängern bis 2,8 t in folgenden Abständen durchführen zu lassen:
   – 3 Jahre nach der Erstanmeldung
   – 2 Jahre nach der ersten Begutachtung
   – in der weiteren Folge jährlich
 
Die Begutachtung kann im Zeitraum von einem Monat vor bis 4 Monate nach der Fälligkeit erfolgen.
 
Überprüft werden:
   – Fahrgestell und Karosserie
   – Bremsen
   – Motor
   – Reifen und Räder
   – Beleuchtungs- und Warneinrichtungen
   – Sicherheitseinrichtungen
   – Ausrüstung
 
Die Anmeldung zur Begutachtung in unserem Betrieb sollte ein bis zwei Wochen im Voraus erfolgen.
pickerl
pollution test for a technical inspection car every years